weitere Informationen:

 

 

Rauchende Nachbarn: Was tun, wenn der Zigarettenqualm nervt?
Hauptstadtportal des Landes Berlin

Nikotin im Hausstaub - Zigarettenrauch im Innenraum
(pdf-Dokument)

Thirdhand tobacco smoke“: Zigarettenrauch-Rückstände im Hausstaub – ein Beitrag zum Krebsrisiko für Kleinkinder
(pdf-Dokument)

Leitfaden rauchende Nachbarn
Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (2012)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 03.12.2020

Nikotin-Analyse im Innenraum von Nichtraucherwohnungen oder nach Mieterwechsel

Nikotin-Messung in der Raumluft als Leitkomponente für Zigarettenrauchgeruch

Welcher Nichtraucher kennt das nicht: Obwohl im Raum nicht geraucht wird, riecht es intensiv nach Zigarettenrauch - sei es durch rauchende Nachbarn oder die Vornutzung einer Wohnung durch Raucher. Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit als Sachverständige erleben wir regelmäßig, dass nach Auszug von rauchenden Mietern und bereits umfangreich erfolgten Renovierungsmaßnahmen (Austausch der Tapeten, Bodenbeläge, komplettes Mobiliar und haushaltsüblicher Grundreinigung) noch immer deutlich wahrnehmbare und analytisch in erhöhter Konzentration nachweisbare Rückstände an Zigarettenrauch-Geruchsstoffen vorhanden sind, die von den nichtrauchenden Nachmietern nicht hingenommen werden können.

Ist der Fall eingetreten, dass die Raucherwohnung nach bereits durchgeführten Renovierungsmaßnahmen zur Umnutzung für Nichtraucher nicht freigegeben werden kann, weil noch massiver Geruch nach Zigarettenrauch bemängelt wird, stellt sich vor allem die Frage, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind, damit die Gesundheit der nichtrauchenden Nachbewohner nicht beeinträchtigt wird.

 

Wer trägt die Kosten der Sanierung einer Raucherwohnung?

Die Verursacher sind für die Kosten der Sanierung der Wohnung heranzuziehen, da durch die unsachgemäße Nutzung der Wohnung mit übermässigen Zigarettenkonsum verbunden mit unzureichendem Lüften ein Schaden an der Wohnung entstanden ist. Der übermässige Konsum zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass der Geruch nach Zigarettenrauch mit den üblichen Renovierungsmaßnahmen nicht zu beseitigen ist. Im Falle eines Rechtsstreits kann dieser Tatbestand mit Hilfe einer Raumluftuntersuchung auf Nikotinrückstände in Verbindung mit einer Geruchsbeurteilung festgehalten werden. Rückwirkend lässt sich nach erfolgereich durchgeführter Sanierung leider keine Aussage dazu mehr treffen.

 

Nichtraucherschutz: ARGUK etabliert ersten hygienischen Leitwert für die Geruchsbelastung durch Zigarettenrauch in Nichtraucherwohnungen

Zur Feststellung einer erhöhten Belastung mit Zigarettenrauch kann der von der ARGUK-Umweltlabor GmbH vorgeschlagene hygienische Leitwert für Nikotin in der Raumluft herangezogen werden und Hilfestellung in der Kommunikation Mieter - Vermieter bieten.

Für die Bewertung wird als Parameter Nikotin in der Raumluft als Leitkomponente für die
Anwesenheit von Zigarettenrauch herangezogen. Der Anteil an Nikotin im Zigarettenrauch beträgt bis zu 90 % Nikotin (ohne Berücksichtigung von Kohlenmonoxid und anderen leichtflüchtigen Bestandteilen). Nikotin selbst als Reinsubstanz ist weitgehend geruchslos, ein Geruchsschwellenwert liegt deshalb nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht vor. Es ist anzunehmen, dass der typische Geruch durch die vielen weiteren Bestandteile des Zigarettenrauchs bedingt ist. Eine vollständige messtechnische Erfassung ist aufgrund der großen Anzahl dieser Verbindungen in geringer Konzentration praktisch jedoch nicht durchzuführen.

Aufgrund des fehlenden Geruchsschwellenwerts für Nikotin wird zur Beurteilung von Nikotin in der Raumluft neben dem Ergebnis der chemischen Bestimmung vor allem auch der sensorische Eindruck vor Ort mit berücksichtigt.

 

Nikotin-Konzentration in der Raumluft

Für die Bewertung von Nikotin-Konzentrationen in der Raumluft existieren bisher keine gesetzlichen Grenz- oder Richtwerte. Literaturangaben zufolge schwanken Gehalte an Nikotin in der Raumluft bei Anwesenheit von Rauchern z.B. zwischen 150 µg/m³ und 490 µg/m³ und in Nichtraucherlokalitäten wie Schulen oder Krankenhäusern zwischen sehr geringen Mengen und noch immer bis zu 45 µg/m³, im Wartezimmer einer Arztpraxis werden 0,08 µg/m³ bis 0,22 µg/m³ ermittelt. Die Studie ergibt, dass sich die Konzentration an Nikotin in der Raumluft bereits messbar erhöht, sobald ein Raucher den Raum betritt, auch wenn dieser gerade nicht mehr raucht.

(Moshammer et al; Nicotine and surface of particulate as indicators of exposure to environmental tobacco smoke in public places in Austria, Int. J. Hyg. Environ. Health 206 (2004); 1-7) 

Eine sensorische Beeinträchtigung kann nach unserer Erfahrung bei geruchssensiblen Personen bereits bei einem Gehalt im Bereich von weniger als 0,1 µg/m³ der Leitkomponente Nikotin als Wahrnehmungs- oder auch Erkennungsschwelle für (alten) Zigarettenrauch vorliegen.

Auf Grundlage einer toxikologischen Abschätzung für eine 60 kg schwere Person leitet sich unser hygienischer Leitwert für die Raumluftkonzentration an Nikotin für Erwachsene zu 0,3 µg/m³ ab. Bei Raumluftbelastungen oberhalb dieser Schwelle ist eine sensorisch-analytische Beurteilung als Einzelfallprüfung erforderlich.

 

ARGUK-Leitwerte für die Beurteilung von Zigarettengeruch in Raumluft mittels der Leitkomponente Nikotin:

0,1 µg/m³ Nikotin: Wahrnehmungs- oder auch Erkennungsschwelle
0,3 µg/m³ Nikotin: hygienischer Leitwert für Erwachsene
0,1 µg/m³ Nikotin: hygienischer Leitwert für Kinder

 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Zigarettengeruch in Nichtraucherwohnungen

 

Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, Tel. 06171 / 71817