weitere Informationen:

 


Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
(BAuA, BBSR, UBA, 2020)

 

Schadstoff-Info: Asbest

BG-Bau: Asbest-Information über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

Schadstoff-Info: KMF

Literaturstudie zu Vorkommen und gesundheitlicher Bedeutung von
Feinstaub in Innenräumen

Anleitungen zur Probenahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 02.06.2020

Asbest-, KMF- und Feinstaub-Messung im Innenraum

 

Faser- und Feinstaubmessungen in Raumluft- und Materialproben - Untersuchungsmöglichkeiten

 

Bis in das Jahr 1993 fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. in Asbestzement, Fußbodenbelägen oder Nachtspeicheröfen. Asbest ist als sehr stark gefährdender krebserzeugender Stoff eingestuft.

Künstliche Mineralfasern (KMF) können ebenfalls krebsauslösend wirken. Ausschlaggebend ist dabei neben den Faserabmessungen ihre stoffliche Zusammensetzung, aus der der Kanzerogenitäts-Index (KI) abgeleitet wird.

Vorab sei hier festzuhalten, das die Bestimmung von Asbest oder Künstlichen Mineralfasern (KMF) in Hausstaubproben aufgrund des hohen Anteils von Fremdbestandteilen nicht möglich ist. Zur Feststellung einer Belastungssituation können deshalb nur Raumluftuntersuchungen zu einer sinnvollen Aussage führen.

Unter Feinstaub - auch Aerosol genannt - versteht man luftgetragene Partikel oder Teilchen fester oder
flüssiger Art. Die festen Partikel bestehen sowohl aus anorganischen und organischen Stoffen wie
Salzen, Metallen, Ruß, Fetten und Ölen als auch aus biologischem Material wie Viren, Bakterien, Sporen,
Pollen und Pilzen. Flüssige Partikel sind feine Tröpfchen. Feste Partikel können mit einer Flüssigkeitshaut
überzogen sein.
Aufgrund seiner hohen spezifischen Oberfläche besitzt Feinstaub ein großes Adsorptionspotenzial für
gasförmige Spurenstoffe in der Umgebungsluft der Partikel. Insbesondere Schadstoffe mit relativ hohen
Siedepunkten wie Pestizide, Weichmacher und Flammschutzmittel reichern sich nach ihrem Austritt
aus Innenraumquellen am Feinstaub an und verschärfen dessen per se bestehende Gefährlichkeit
für Gesundheit und Wohlbefinden.
Zu den wichtigsten Eigenschaften der Partikel zählen neben deren chemischer Zusammensetzung deren
Größe und Form. Von letzteren ist abhängig, wie weit die Partikel in den Atemtrakt einzudringen
und welche Prozesse sie dort auszulösen vermögen. Das Haupt-Beschwerdebild bei erhöhter Belastung mit Feinstaub sind Reizungen der Schleimhäute und Atemwege.
Da es sich hier ausschließlich um luftgetragene Partikel handelt, sind hier keine Untersuchung von Hausstaub- oder Materialproben möglich.

 

Raumluftanalyse auf Asbest und KMF

Hier handelt es sich um eine Beprobung mit 8 Stunden Sammeldauer, bei Probenahme durch unsere Sachverständigen ist deshalb mit doppelten Kosten für die Anfahrt zu rechnen.

Probenahme auf Goldfilter
Bestimmung mittels REM
Sammelvolumen: 3800 L ( 7,8 L/ min)
BG: 100 Fasern/m³. SPV: UA016;

Sammler kann bei uns bestellt werden

 

Asbest in Nachtspeicheröfen

Sollten Sie einen Nachtspeicherofen in Betrieb haben, von dem Sie nicht wissen, ob er Asbestfasern abgibt, kann eine Probenahme durch unsere Sachverständigen erfolgen:

Staub-Analyse aus Nachtspeicheröfen
Probenahme auf Carbonatfilterkartusche
Bestimmung mittels REM
Probenmenge: 2 g (Altstaub)
BG: semiquantitatives Verfahren. SPV: UA017

 

Asbest / KMF in Materialproben

Materialien aus Spachtel-, Ausgleichsmassen, Fliesenkleber oder Putz / Mörtel, o.ä..
Bestimmung mittels REM gem. VDI 3855 oder BIA 7487
Probenmenge: 5 g
BG: qualitatives Verfahren, Nachweisgrenze 0,001-0,007%. SPV: UA007

Materialien aus Teerkleber, Teerpappe, o.ä..
Bestimmung mittels REM nach Heissveraschung
Probenmenge: 5 g
BG: qualitatives Verfahren, Nachweisgrenze 0,1%. SPV: UA007

Materialien aus Kunststoff, Bodenbeläge, o.ä..
Bestimmung mittels REM
Probenmenge: 5 g
BG: qualitatives Verfahren, Nachweisgrenze 1%. SPV: UA007

grobfaseriges Material wie Zementfaserplatten, Dämmaterial
Bestimmung mittels Lichtmikroskop.
Probenmenge: 10 g
BG: qualitatives Verfahren. SPV: 30112

Kontaktprobe von möglicherweise stark belastetem staubartigen Material
Probenahme mittels Stempelprobe
Fasercharakterisierung
Bestimmung mittels REM
Probenmenge: 1 Stempel (kann bei uns bestellt werden)
BG: semiquantitatives Verfahren. SPV: UA30112

 

Kanzerogenitäts-Index (KI) von Künstlichen Mineralfasern

Umfasst die Bestimmung des Kanzerogenitäts-Index von künstlichen Mineralfasern und die Einstufung des Ergebnisses in eine der Kategorien „frei von Krebsverdacht", „krebsverdächtig" und „krebserzeugend".

Material-Analyse
Mikrowellenaufschluss
Bestimmung mittels ICP/MS (inklusive Bor!)
Probenmenge: 200 g. SPV: UA021

 

Feinstaubmessung

Mittels Laserstreulichverfahren werden die Partikelgrößen in den Bereichen 0,3 - 0,5; 0,5 - 1; 1 - 3; 3 - 5 µm und 5 - 10 µm in der Raumluft bestimmt und daraus der Feinstaubgehalt in der PM 3 und PM 10-Fraktion berechnet.

 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zu Thema Faser- und Feinstaubmessungen und deren Bewertung

 

Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, Dr. Stephan Sänger, Tel. 06171 / 71817