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Richtlinien zur Brandschadenssanierung: VdS 2357-2014

Bayrisches Landesamt für Umwelt (LfU Bayern): Schadstoffe bei Brandereignissen (2011)

Empfehlungen und Richtwerte des Ausschuss für Innenraumrichtwerte (Vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 05.11.2018

Brandschaden-Untersuchung auf Brandgerüche durch
Phenole und Naphthaline sowie auf Brandrückstände

Phenole und Naphthaline in der Raumluft als Leitsubstanzen zur Überprüfung des Sanierungserfolges

Bei Bränden entsteht durch eine unvollständige Verbrennung von organischem Material eine hohe Anzahl von chemischen Verbindungen. Die Art dieser Verbindungen hängt dabei u.a. von der Art des verbrannten Materials selbst ab, aber auch von den bei der Verbrennung auftretenden Temperaturen. Bei den hohen Temperaturen eines heißen Brandes kommt es eher zu einer nahezu vollständigen Umwandlung des organischen Brandgutes zu Wasser und Kohlendioxid („Mineralisierung“), während bei niedrigeren Temperaturen wie im Bereich von 200 bis 300°C eine Vielzahl von chemischen Reaktionen unter Entstehung stabiler und auch langlebiger neuer Verbindungen gebildet werden. Gefürchtet ist daher im Brandfall, wenn dabei chlorhaltiges Brandgut wie PVC (Bodenbeläge, Fensterrahmen, Vinyltapeten) schon bei vergleichsweise geringen Temperaturen (Schwelbrand) betroffen ist. Die Bildung von hoch toxischen Substanzen wie PCDD/F (sog. „Dioxine“) oder PCB (polychlorierte Biphenyle) stellt dann ein erhebliches Problem für die Sanierung dar. Auch die Entstehung von HCl („Salzsäure“) führt durch die dadurch bedingte Korrosion an metallenen Oberflächen zu erheblichen Schäden.

 

Daher muss im Brandfall immer von der Gegenwart hoch gesundheitsschädigender und auch krebserzeugender Substanzen wie in der Gruppe der PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten ausgegangen werden.

Ein Brandschaden hat somit häufig erhebliche bis umfangreichste Sanierungen zur Folge.

 

In der Praxis greifen Gutachter und Sanierer in Ermangelung anderer öffentlicher Vorgaben auf die Richtlinien zur Brandschadenssanierung des Verbandes der Schadensregulierer VdS (ein Verband von Versicherungen) in Form der VdS 2357, aktuell in der Fassung von 2007, zurück. Darin werden Maßnahmen nach dem Brand, Gefahrenbereiche und Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben.

 

Zur gutachterlichen Bewertung sowohl der Brandfolgeprodukte als auch des Sanierungserfolges werden Oberflächenproben entnommen und analysiert. Dabei können jedoch ausschließlich an Partikel (Ruß) gebundene Schadstoffe erfasst werden. Bei einem Brand entstehen neben schwer flüchtigen Verbindungen wie „Dioxine“, PCB und mehrfach kondensierte PAK, die sich in der Tat vorwiegend an Partikeln anlagern, aber auch flüchtige und mittel flüchtige Schadstoffe. Genau diese bilden die Grundlage der typischen Geruchsbelastung in einem brandbetroffenen Raum. Nach einer Sanierung mit Teilaustausch von Materialien und einer Oberflächenreinigung kommt es aber in der Regel noch zu einer anhaltenden Geruchsbelastung. Trotz eines intensiven Lüftens des betroffenen Raumes bleibt dieser typische Brandgeruch noch lange bestehen.

 

Es ist nun eine irrige Meinung, dass es sich hierbei um nicht gesundheitsschädigende Substanzen handle. Charakteristische Verbindungen dieses „Brandgeruches“ sind Phenole und Naphthaline, die jedoch in der VdS 2357 weder beachtet noch gar bewertet werden. Hierbei handelt es sich um Substanzen, die neben ihren toxischen Eigenschaften auch eine z.T. sehr niedrige Geruchsschwelle aufweisen.

Durch die ehemalige „Ad-hoc-Arbeitsgruppe”, die aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bestand - heute Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR), wurden toxikologisch abgeleitete Innenraum-Richtwerte bekannt gegeben. Für Brandereignisse kann folgender Richtwert herangezogen werden:

Richtwert-regulierte Brandgeruchsstoffe:
Summe Naphthalin und Naphthalin-ähnlicher Verbindungen

Für Naphthalin als dem flüchtigsten Vertreter der PAK nach EPA (s.o.) und Naphthalin-ähnliche Verbindungen wurde im Jahr 2013 ein Gefahrenwert (RW II) von 30 Mikrogramm/m³ (µg/m³) und daraus ein Vorsorgewert von 10 µg/m³ abgeleitet (Bundesgesundheitsbl. 2013, 56:1448-1459). Von einer geruchlichen Wahrnehmung von Naphthalin („Mottenkugel“) wird in der Literatur ab 80 µg/m³ ausgegangen. Hier liegt somit die geruchliche „Warnschwelle“ weit über dem Gefahrenwert: Wenn es nach Naphthalin riecht, dann besteht auch schon eine gesundheitliche Gefährdung.

Der Innenraumrichtwert stellt einen Summenwert für die Gesamtgruppe Naphthalin, Naphthalin-ähnlicher Verbindungen sowie bi- und trizyklische aromatische Kohenwasserstoffe dar. Hierzu zählen u.a. mono- und dimethylierte Naphthaline, Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Fluoren und Phenanthren.

Entsprechende Richtwertüberschreitungen kommen auch bei vorhandenen teerpechhaltigen Parkettklebern mit hohem Naphthalinanteil vor.

Richtwert-regulierte Brandgeruchsstoffe: Phenol und Kresole

Im Jahr 2011 wurde für Phenol als weitere Substanz, die in Brandgasen auftritt, ein Innenraum-Richtwert (Vorsorgewert) von 20 µg/m³ abgeleitet.

Für Kresole (Abkömmlinge des Phenols), die am typischen „Rauchgeruch“ beteiligt sind, wurde 2012 von der Innenraumlufthygiene-Kommission ein Vorsorge-Richtwert von 5 µg/m³ festgelegt. In einem Entwurf der ehem. Ad-hoc-Arbeitsgruppe wird aktuell bis Ende 2015 ein vorläufiger Geruchsleitwert I (vGLW) von 8 µg/m³ für o-Kresol, 3 µg/m³ für m-Kresol und 1 µg/m³ für p-Kresol zur Diskussion gestellt (Bundesgesundheitsbl. 2014, 57: 148-153). In Summe liegen auch hier die Geruchswerte über dem Vorsorge-Richtwert RW I für Kresole.

 

Als Sanierungskontrolle ist daher die Einhaltung der vorstehend genannten Richtwerte durch Raumluftmessungen zu überprüfen.

Konzept der Brandgeruchsschwelle für Brandgeruchsstoffe

Nach einer Studie des Fraunhofer-Instituts kann Brandgeruch analytisch auf wenige Substanzen als Geruchsleitkomponenten reduziert werden. Für den Summenwert dieser Leitsubstanzen wurde eine Geruchsschwelle von 2 µg/m³ abgeleitet. Damit lässt sich analytisch nachweisen, ob noch ein erhöhter Brandgeruch vorliegt.

Brandschadensfall - aus der Praxis

In einem Brandschadensfall wurden Sanierungs- und Reinigungsarbeiten vorgenommen. Die danach durchgeführte Raumluftmessung ergab die aufgeführten Messwerte der „ersten Kontrolle“. Ein geruchlicher Sanierungserfolg konnte demnach noch nicht festgestellt werden, es ergaben sich aber Konzentrationen an Phenol, Naphthalin (gemessen am zukünftigen Grenzwert von 5 µg/m³) und Kresolen unterhalb der o.g. Grenzwerte. Eine erneute Reinigung, verbunden mit weiterem Teilaustausch von Materialien, zeigte noch keinen ausreichenden geruchlichen Erfolg. Dies wird auch aus den Messwerten der „zweiten Kontrolle“ ersichtlich. Es sind noch immer relevante Konzentrationen von geruchlich auffälligen Substanzen, wie z.B. den Alkoxy-Phenolen vorzufinden. Erst durch einen weiteren Sanierungsschritt konnten die Gehalte an Phenolen und Naphthalinen ausreichend weit abgesenkt werden. Der analytische Beleg dazu findet sich in der Messwertreihe unter „dritter Kontrolle“:

 

 

 

 

Als Sanierungskontrolle ist daher neben der Einhaltung Innenraum-Richtwerte insbesondere auch das Aufkommen an Substanzen mit niedriger Geruchsschwelle, wie z.B. die Alkoxy-Phenole durch Raumluftmessungen zu kontrollieren.

Unser Vorschlag für das Untersuchungsprogramm zur Sanierungskontrolle bei Brandschäden (nach Austausch von Materialien und einer Reinigung der Raumoberflächen) umfasst daher folgende Phenole und Naphthaline als Leitsubstanzen:

 

 

Phenole Naphthaline

Phenol

Naphthalin
o-Methylphenol (o-Kresol) 1-Methyl-Naphthalin
m-Methylphenol (m-Kresol) 2-Methyl-Naphthalin
p-Methylphenol (p-Kresol) 1,2-Dimethyl-Naphthalin
2,3-Dimethylphenol 1,3-Dimethyl-Naphthalin
2,4-Dimethylphenol 1,4-Dimethyl-Naphthalin
2,5-Dimethylphenol 1,5-Dimethyl-Naphthalin
2,6-Dimethylphenol 1,6-Dimethyl-Naphthalin
3,4-Dimethylphenol 1,8-Dimethyl-Naphthalin
3,5-Dimethylphenol 2,6-Dimethyl-Naphthalin
2,3,5-Trimethylphenol 2,7-Dimethyl-Naphthalin
2,4,6-Trimethylphenol  
3,4,5-Trimethylphenol  
o-Ethylphenol  
m-Ethylphenol  
p-Ethylphenol  
2-Isopropylphenol  
2-Propylphenol  
4-Propylphenol  
2-Methoxyphenol (Guajacol)  
2-Methoxy-4-methylphenol (4-Methyl-Guajacol)  
2-Methoxy-4-ethylphenol (4-Ethyl-Guajacol)  
2,6-Dimethoxy-Phenol (Syringol)  
2-Methoxy-4-(2-Propenyl)-Phenol (Eugenol)  
2-Methoxy-4-(-1-Propenyl)-Phenol (Isoeugenol)  

 

 

Mit einer entsprechenden Kontrollmessung dieser Phenole und Naphthaline kann sowohl der verantwortliche Schadensregulierer als auch der ausführende Sanierer gegenüber dem Eigentümer bzw. Nutzer der betroffenen Räumlichkeiten eine erfolgreiche vollumfängliche Brandschadenssanierung dokumentieren.

 

 

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Untersuchung von Brandrückständen und deren Bewertung

 

Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, ARGUK-Umweltlabor GmbH, Tel. 06171 / 71817