weitere Informationen:

 

Baustellenverordnung: BaustellV

 

Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schadstoffkataster

Bei Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten

Schad- oder Gefahrstoffkataster werden bei Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten von Gebäuden benötigt, und sind aufgrund der Vorgabe durch das Bauordnungsgesetz zweckmäßig bzw. auch aus verschiedenen weiteren Gründen notwendig: Ein Schad- / Gefahrstoffkataster, welches auch Hinweise zu notwendigen Maßnahmen z.B. gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) und der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 128 enthält, ist eine gute Basis, um bei der rechtssicheren Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen alles Notwendige berücksichtigen zu können. Ein der baulichen Anlage angepasstes Schad- / Gefahrstoffkataster minimiert die Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen durch den Unternehmer. Der Bauherr kann hierdurch Zeit und Kosten bei der Umsetzung der Baumaßnahme sparen und schafft gleichzeitig eine Grundlage für eine sichere und umweltgerechte Ausführung.

Die Erstellung eines Schad- / Gefahrstoffkatasters ist für den Bauherrn bzw. Verfügungsberechtigten notwendig, um u. a. der Auskunftsverpflichtung über gesundheitsgefährdende Verunreinigungen beim Abbruch gemäß den Vorgaben der jeweils gültigen Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Rechnung tragen zu können. Solch ein Schad- / Gefahrstoffkataster ist darüber hinaus auch in den Fällen für eine fachgerechte Planung sinnvoll, die keinem Genehmigungsverfahren unterliegen, bzw. wenn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine solche Vorlage nicht gefordert wird.

 

Typische Gefahrstoffe sind z.B.:

Asbest / KMF
PCB / PCT
Holzschutzmittel (wie PCP, DDT, Schwermetalle)
Teer / PAK