weitere Informationen:

 


Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)

 

 

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung (UBA 2012)

 

Nutzwasser in technischen Anlagen (UBA 2017)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 08.07.2019

Legionellen-Untersuchung in Trinkwasser (TrinkwV) und in Verdunstungskühlanlagen (VDI 2047-2)

Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser

Am 1. November 2011 trat die Neuregelung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Insbesondere für Vermieter und Hausverwaltungen ergibt sich daraus eine konkrete Pflicht Warmwasserbereiter, wie sie z.B. in vielen Mehrfamilienhäusern zu finden sind, einmal jährlich auf Legionellen zu prüfen. Die Untersuchungspflicht besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Im Gebäude befindet sich eine "Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik". (nach Arbeitsblatt W551 der DVGW). Unter Großanlagen sind alle Anlagen mit einem Inhalt mehr als 400 Liter und/oder mehr als 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle einzuordnen..

  2. Das Trinkwasser wird "im Rahmen einer gewerblichen (z.B. Vermietung von Wohnraum) oder öffentlichen Tätigkeit (z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser) abgegeben".

Wenn beide Voraussetzungen gegeben sind, dann besteht eine Untersuchungspflicht für Anlagen, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. Duschen). Die Anzahl der notwendigen Proben ist dabei so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich müssen Proben am Austritt des Trinkwassererwärmers und am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden.

Die neue Legionellen-Testpflicht trifft somit schon auf Warmwassertanks mit 400 l Speichervolumen oder ein Rohrvolumen von 3 l zwischen Wassererwärmer und Verteilerstelle zu. Viele Privatnutzer stehen nun in der Pflicht, das Trinkwasser in ihrem Mehrfamilienhaus auf Legionellen testen zu müssen, das trifft ebenfalls auf viele Hausverwaltungen, Vermieter und öffentliche Einrichtungen zu.

Seit dem Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Neue Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung 2011

Im Zuge der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 gibt es eine Reihe neuer Grenzwerte. Im Folgenden die geänderten Grenzwerte im Überblick:

Parameter

Grenzwert alt

Grenzwert neu

Legionellen

Bislang kein Grenzwert für Kleinanlagen

100 Legionellen / 100 ml

Uran

Bislang kein Grenzwert

10 Mikrogramm/l

Blei

25 Mikrogramm/l

10 Mikrogramm/ l (seit 2013)

Cadmium

5 Mikrogramm/l

3 Mikrogramm/l

Quellen:
- BMG-Mitteilung: Mehr Verbraucherschutz durch Änderung der Trinkwasserverordnung
- Amtliche Textfassung der geänderten Trinkwasserverordnung des BMG
- Begründung in der Drucksache des Bundesrats 530/10 (Referentenentwurf)
- Beschlussfassung des Bundesrats 530/10(B)

 

Untersuchungspflicht auf Legionellen gemäß VDI 2047-2
in Rückkühlwerken / Verdunstungskühlanlagen

Nachdem es in der Umgebung von Kühltürmen / Rückkühlwerken zu einem gehäuften Auftreten von untyischen, schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge gekommen war (Ulm 2009, Warstein 2013, Jülich 2014), besteht mit Inkrafttreten der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) eine Überwachungspflicht für Betreiber entsprechender Anlagen. Richtlinie VDI 2047-2 beschreibt die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen im Hinblick auf den hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen mit einer Leistung bis zu 200 MW thermischer Rückkühlleistung. In diesen Anlagen wird Wasser verrieselt oder versprüht und kommt damit in Kontakt mit Umgebungsluft.

Zugelassene Probenehmer für die Beprobung in Rückkühlwerken / Naßabscheidern etc.müssen für die Trinkwasseruntersuchung akkreditiert, im QS-System eines nach DIN EN ISO 17052 zugelassenen Trinkwasserlabors eingebunden sein und die Schulung VDI 2047 vorweisen.

 


In ARGUK Umweltlabor GmbH stehen Ihnen akkredtitierte Probenehmer zur Probenahme nach Trinkwasserverordnung  und VDI 2047 für die Untersuchung auf Legionellen, im Trinkwasser auch auf weitere mikrobiologischer Parameter, Schwermetalle oder anderer Schadstoffe zur Verfügung.


Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Legionellen:

Dr. Sonja Pfeil, Tel. 06171 / 71817