weitere Informationen:

 

EU-Richtlinie 2011/65/EG
zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
( Neufassung vom 21 April 2021)

 

EAG-BehandV
Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektronik- und Elektronik-Altgeräten
(vom 21. Juni 2021)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Stand: 01.11.2022

RoHS-Konformität
gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EG

Das Bild zeigt in grellem blau-weiss durcheinander gewürfelten Elektronik-Schrott.Die ARGUK-Umweltlabor GmbH bietet Labordienstleistungen zur Prüfung und Bewertung von Eletronikartikeln an und unterstützt Unternehmen dabei, das Vorhandensein und den Umfang dieser Stoffe in entsprechenden Produkten zu bestimmen.

RoHS-Konformität
Mit RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances) wird die „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“ bezeichnet. In der Richtlinie 2011/65/EG werden Bestimmungen für die Beschränkung und Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt, um einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten. Die Neufassung der Richtlinie trat mit Datum vom 21. April 2021 in Kraft.


Betroffen von der Richtlinie sind Unternehmen, die mit dem Inverkehrbringen (Hersteller und Importeure), der Sammlung,
der Behandlung, dem Recycling und der Beseitigung entsprechender Geräte zu tun haben.

Die Prüfung umfasst gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EG, Anhang II, die Parameter

Blei

Quecksilber

Cadmium

Chrom VI

Polybromierte Biphenyle [PBB]

Polybromierte Diphenylether [PBDE]
Di(2-ethylhexyl)phthalat [DEHP]
Butylbenzylphthalat [BBP]
Dibutylphthalat [DBP]
Diisobutylphthalat [DIBP]

 

Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu RoHS-Prüfungen und Bewertung

Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, ARGUK-Umweltlabor GmbH, Tel. 06171 / 71817