weitere Informationen:

Stellungnahme Nr. 032/2010 des BfR zu PAK in Verbraucherprodukten

EU-Verordnung 1272/2013

 

 

 

 

 



GS-Spezifikation
AfPS GS 2019:01 PAK

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS

Stoffinfo: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 19.10.2021

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK/BaP)


REACH - Europaweite Beschränkung krebserzeugender PAK in Verbraucherprodukten

Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2013 die von Deutschland initiierte Beschränkung krebserzeugender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten in eine verbindliche Rechtsnorm umgesetzt. Nach der Verordnung (EU) 1272/2013 dürfen ab Dezember 2015 Erzeugnisse nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden, wenn sie Teile enthalten, die bei normaler Verwendung mit der Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen und deren Gehalt an bestimmten, als krebserzeugend eingestuften PAK einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
Für Erzeugnisse wie z. B. Sport- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Bekleidung oder Armbänder beträgt der Grenzwert 1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) für jede einzelne PAK-Verbindung. Für Spielzeug und Artikel für Kleinkinder oder Säuglinge wurde ein niedrigerer Wert von 0,5 mg/kg festgelegt. Diese Grenzwerte gelten zukünftig verbindlich für alle Verbraucherprodukte, die in der EU vermarktet werden.

PAK-Reglementierung im Rahmen des GS-Zeichens (AfPS GS 2019:01 PAK)

Seit dem 01.07.2020 sind für Produkte mit GS-Zeichen statt der bisher 18 polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (nach EPA-Liste) nur noch 15 PAK reglementiert. Es entfällt die Bestimmung von Acenaphthen, Acenaphthylen und Fluoren. Die ARGUK-Umweltlabor GmbH hat den Umfang der Produktprüfungen auf PAK entsprechend angepasst.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) umfassen mehrere 100 Substanzen, deren Moleküle mindestens zwei miteinander verbundene aromatische Ringe aufweisen, viele davon sind als krebserregend eingestuft. PAK können bei Berühren leicht über die Haut aufgenommen werden. Die für Tier und Mensch gefährlichsten Vertreter befinden sich in der Gruppe mit 4-7 Ringen. 16 Substanzen, die typisch für PAK-Gemische sind, wurden von der amerikanischen Umweltschutzbehörde (EPA) als Leitsubstanzen festgelegt:

Tabelle 1: Stoffliste der PAK-Leitsubstanzen nach GS-Zeichen

Nr.

Substanz

CAS-Nr.

 

Acenaphthen (entfällt seit 01.07.2020)

83-32-9

.

Acenaphthylen (entfällt seit 01.07.2020)

208-96-8

1.

Anthracen

120-12-7

2.

Benzo(a)anthracen

56-55-3

3.

Benzo(b)fluoranthen

205-99-2

5.

Benzo(k)fluoranthen

207-08-9

6.

Benzo(a)pyren

50-32-8

7.

Benzo(g,h,i)-perylen

191-24-2

8.

Chrysen

218-01-9

9.

Dibenz(a,h)anthracen

53-70-3

10.

Fluoranthen

206-44-0

 

Fluoren (entfällt seit 01.07.2020)

86-73-7

11.

Indeno(1,2,3-cd)pyren

193-39-5

12.

Naphthalin

91-20-3

13.

Phenanthren

85-01-8

14.

Pyren

129-00-0

15.

Benzo[e]pyren

192-97-2

16.

Benzo[j]fluoranthen

205-82-3

PAK stammen aus fossilen Brennstoffen (Kohle und Erdöl) sowie deren Destillationsprodukte (Steinkohlenteer, Bitumen, Asphalt, Otto- und Dieselkraftstoff bzw. Heizöl) und entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen. PAK-haltige Materialien, wie Mineralöle und Ruße, finden sowohl als Weichmacher als auch als Schwarzpigment oder Füllstoff Einsatz z.B. in der Kunststoff-, Gummi-, Lack- und Farbenindustrie. PAK sind daher auch vielen Verbraucherprodukten zu finden. Entsprechend belastete Materialien fallen häufig durch einen PAK-typischen unangenehmen Geruch auf.

Benzo[e]pyrene und Benzo[j]flouranthene sind gemeinsam mit Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthrazen, Dibenzo(a,h)anthrazen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen und Chrysen nach der europäischen REACH-Verordnung (VO (EG) 1907/2006, Anhang XVII) in Weichmacherölen (z.B. bei der PKW-Reifenherstellung) als PAK-Summengehalt von mehr als 10 mg/kg bzw. Benzo[a]pyren-Gehalt mehr als 1 mg/kg nicht zugelassen.

Höchstgehalte für PAK in Materialien von Produkten mit GS-Zeichen siehe link in rechter Spalte


Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums Thema Materialprüfung

Dr. Wigbert Maraun, Dr. Sonja Pfeil, Tel. 06171 / 71817