weitere Informationen:

 

Richtlinie EU 2005/84/EG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Phthalate nach EU Richtlinie 2005/84/EG

Phthalat-Weichmacher und Phthalatfreiheit

 

Das Bild zeigt in grellem grau-beige durcheinander gewürfelte Kunststoff-Bauteile.Das ARGUK-Umweltlabor bietet Labordienstleistungen zur Prüfung und Bewertung der Phthalatfreiheit an und unterstützt Unternehmen dabei, das Vorhandensein und den Umfang dieser Stoffe in ihren Produkten zu bestimmen.

Richtlinie EU 2005/84/EG regelt die Verwendung bestimmter Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln, die aus weichmacherhaltigem Material bestehen oder Bestandteile aus weichmacherhaltigem Material enthalten, da das Vorhandensein bestimmter Phthalate Gefahren im Hinblick auf die Gesundheit von Kindern aufweist oder möglicherweise aufweisen könnte. Spielzeug und Babyartikel, die in den Mund genommen werden können, auch wenn dies nicht ihre eigentliche Bestimmung ist, können unter bestimmten Umständen ein Risiko für die Gesundheit von Kleinkindern darstellen, wenn sie aus weichmacherhaltigem Material bestehen oder Bestandteile aus weichmacherhaltigem Material enthalten, das bestimmte Phthalate enthält.

Über die gesetzlichen Anforderungen der Bestimmung der sechs Verbotsphthalate wie:

Di-(Ethylhexyl-)phthalat [DEHP]

Dibutylphthalat [DBP]

Benzylbutylphthalat [BBzP]

Di-i-nonylphthalat [DiNP]

Di-i-decylphthalat [DiDP]

Di-i-octylphthalat [DiOP].

bieten wir zusätzlich auch die Bestimmung weiterer Phthalate oder ähnlicher Stoffgruppen wie Terephthalaten, Mellitate, Polychlorierter Biphenyle (PCB), Polychlorierte Naphthaline, Ugilec, Chlorparaffine, Nonylphenol oder Bisphenol A an.

 

Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund ums Thema Materialprüfung

Dr. Wigbert Maraun, Tel. 06171 / 71817