LEISTUNGEN
Probenahme
Im folgenden werden die von uns angewendeten
Regelwerke und Standard-Arbeitsvorschriften zur Probenahme von Umweltmedien
beschrieben. Die Probenahme geschieht meist durch unser Fachpersonal.
In vielen Fällen kann eine
Probenahme aber auch von Privatpersonen vorgenommen werden, insbesondere
bei großer Distanz zwischen unseren Standorten und dem Untersuchungsort.
Besondere Informationen zur Probenahme
von Umweltmedien durch Privatpersonen finden Sie hier.
Raumluft
Angewandte Regelwerke
und Standard-Arbeitsvorschriften
Die Probenahme Raumluft erfolgt nach oder in Anlehnung an folgende VDI-Richtlinien:
- VDI 4300 Blatt 1: Allgemeine Meßstrategie für Innenraumluft-Verunreinigungen
- VDI 4300 Blatt 2: Allgemeine Meßstrategie für Dioxin, PCP, PAK
- VDI 4300 Blatt 3: Allgemeine Meßstrategie für CH2O
- VDI 4300 Blatt 4: Allgemeine Meßstrategie für PCP/Lindan
- VDI 4300 Blatt 6: Allgemeine Meßstrategie für VOC
Aktive Probenahme
Zusammenfassung: Bei Raumluftmessungen soll der betreffende Raum ungelüftet
und nutzungsüblich beheizt sein. Für die Untersuchung auf Formaldehyd,
Lösemittel und andere leichtflüchtige Verbindungen genügt eine Dauer
von mind. 6 Stunden, besser über Nacht, in der
der Raum nicht gelüftet werden sollte. Bei schwerflüchtigen Kohlenwasserstoffen
wie PCP/Lindan, PCB u.a. sollte mindestens über 24
Stunden nicht gelüftet werden. Während dieser Zeit sollte das Rauchen
in den zu untersuchenden Räumen unterlassen werden.
Die Dauer der Probenahme beträgt bei den flüchtigen
Substanzen ca. 30-60 min, bei den schwererflüchtigen z.T. mehrere Stunden.
Für Raumluftmessungen zum Nachweis von Asbest sind es 8 Stunden.
Passive Probenahme
Zusammenfassung: Bei unregelmäßiger Schadstoff-Freisetzung oder zu großer
Fahrt-Entfernung kann die Probenahme auf flüchtige Kohlenwasserstoffe,
insbesondere Lösemittel, auch mittels Passivsammler vorgenommen werden.
Hier beträgt die Probenahmedauer
zwischen 7 und 14 Tagen. Ein Passivsammler mit näheren Erläuterungen
wird auf Anfrage zugesandt.
Material
Angewandte Regelwerke und Standard-Arbeitsvorschriften
Die Probenahme von Hausstaub erfolgt nach VDI-Richtlinie 4300 Blatt
8 E.
Die Probenahme von Holz und anderen Materialien erfolgt nach Standard-Arbeitsvorschriften
des ARGUK-Qualitätssicherungs-Handbuchs.
Hausstaub
Zusammenfassung: Die Untersuchung von Hausstaub eignet sich für die
Überprüfung einer Innenraum-Belastung insbesondere bei Verdacht einer
Belastung durch schwerflüchtige Verbindungen wie PCP, Lindan, Permethrin,
PCBs, PAK, Phthalate u.a.. Hierzu wird Hausstaub, der eine Woche in
der Wohnung auslag, nur von den begehbaren Bodenflächen in einen neuen
Staubsaugerbeutel aufgesaugt. Dabei sollte kein älterer Staub und nicht
von Schränken, Balken oder unter den Möbeln entnommen werden. Die Probenahme
kann entweder über den gesamten Wohnbereich erfolgen oder auch getrennt
für einzelne Räume, wenn unterschiedlich behandelte Materialien vorhanden
sind. Der Staubsaugerbeutel wird
mit einem Klebestreifen verschlossen und mit einem Begleitschreiben
eingesandt.
Für die Untersuchung von Allergenen in Staubproben
im Rahmen der Quellenbeprobung versenden wir auf Anfrage einen speziellen
Aufsatz für Ihren Staubsauger, mit dem Sie Verdachtsflächen ca. 2 min
lang gründlich absaugen.
Holz
Zusammenfassung: Für Holzspäne wird von der Holzoberfläche
mit einem Elektrohobel oder scharfen Messer an mehreren Stellen Material
bis zu einer Tiefe von max. 1-2 mm (insg. mindestens 5 g) entnommen
und in Alufolie verpackt. Bei Mangel an Probenmaterial genügen
auch schon geringere Mengen, die aber dennoch an mehreren Stellen wegen
möglicher ungleichmäßiger Verteilung der interessierenden
Substanzen zu entnehmen sind. Die Art der Probenahme sollte gegebenenfalls
in Rücksprache mit dem Labor erfolgen.
Für die Untersuchung von Formaldehyd sollten
die Einzelproben mindestens 15x15 cm groß sein.
Pressspan
Zusammenfassung: Für die Untersuchung von Pressspan auf die Formaldehyd-Emission
wird bei der WKI-Methode ein Probenstück
von ca. 15x15 cm benötigt, bei der Gasanalysenmethode ein Stück von
60x40 cm.
Weitere Materialien
Zusammenfassung: Bei Verdacht auf Asbest, Schimmelpilzbefall oder andere
Schadstoffe in/auf verdachtsweise belasteten Materialien wie Teppichen,
Leder, Linoleum, Gipskarton, Tapeten, Isoliermaterialien, Dach- oder
Fassadenschindeln werden ca. 5x5 cm große Stücke
entnommen und in Alufolie verpackt. Bei Mangel an Probenmaterial genügen
auch schon geringere Mengen, die aber dennoch an mehreren
Stellen wegen möglicher Ungleichmäßigkeit der interessierenden Inhaltsstoffe
zu entnehmen sind.Im Zweifel sollte Rücksprache mit
dem Labor genommen werden.
Boden
Angewandte Regelwerke
und Standard-Arbeitsvorschriften
Die Probenahme von Boden erfolgt in Anlehnung an das Methodenbuch
"Die Untersuchung von Böden" Band 1, Kapitel A1.
Zusammenfassung: Bei Bodenproben sollte die
Probenmenge ca. 1 kg betragen, auf eine repräsentative Probenahme ist
zu achten.
Entsprechend der zu untersuchenden Parameter kann z.B. eine Kühlung
der Proben bzw. eine möglichst vollständige Füllung der
Gefäße notwendig sein. Bodenproben sind i.d.R. in Glasbehältnissen aufzubewahren.
Lebensmittel und Trinkwasser
Angewandte Regelwerke und Standard-Arbeitsvorschriften
Die Probenahme von Trinkwasser erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen
des Stadtgesundheitsamtes FrankfurtM, bzw. nach
den Arbeitsvorschriften des ARGUK-Qualitätssicherungs-Handbuchs.
Zusammenfassung Lebensmittel
Bei Lebensmittel-Proben sollte die Menge ca. 0,5-1 kg betragen, bei
homogenem Material wie Öle oder Säfte genügen auch kleinere Mengen
Zusammenfassung
Trinkwasserproben
Stagnationsprobe/-Standwasserprobe:
Das Wasser sollte vor der Probenahme mindestens 4 Stunden bewegungslos
in der Leitung gestanden haben.
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Probenahme sehr früh am
Morgen durchzuführen, bevor andere Hausbewohner mit
morgendlicher Aktivität das Messergebnis beeinflussen können.
Tagesmischprobe:
In einer ersten Annäherung kann mit Hilfe der Tagesmischprobe ermittelt
werden, wieviel Blei über den Tag verteilt mit dem
Trinkwasser aufgenommen wird. Dazu wird nach jeder Entnahme von Trinkwasser
zu Genusszwecken (Kaffee-, Teewasser, Kochen)
ca. eine Tasse Wasser entnommen, die in einem gesonderten Gefäß gesammelt
wird. Diese Mischprobe wird dann untersucht.
Armaturenwasser:
Da die Wasserarmaturen gruße Mengen an Schwermetallen wie Blei oder
Nickel abgeben können, kann eine gesonderte
Probenahme der ersten 200 ml Wasser erfolgen.
Grundwasser, Fliesswasser,
Abwasser
Angewandte Regelwerke
und Standard-Arbeitsvorschriften
Die Probenahme von Grund-, Fliess- und Abwasser erfolgt nach DIN 30402,
A 11-20.
Zusammenfassung: Wasserproben sollten in sauberen
Glasflaschen abgegeben werden.
Vor der Probenahme sollte Rücksprache wegen der Verfahrensweise genommen
werden.
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