Allgemeine Hinweise
Preise
Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preislisten (Stand 7.11-.2012), bitte fordern Sie eine Preisauskunft für Ihre jeweilige Fragestellung vorab per Email an, und stimmen Sie sich zuerst mit unserem Labor ab, bevor Sie uns Proben zusenden (siehe Einsendung von Proben - Versandmodalitäten). Zugesandte Proben ohne Untersuchungsauftrag können wir nicht bearbeiten.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur Begleichung unserer Forderungen bleiben die Untersuchungsergebnisse
in unserem Eigentum, eine Verwertung der Ergebnisse ohne
unsere Einwilligung ist untersagt.
Beratung
Ortsbegehung und Beratung
Unsere Sachverständigen stehen Ihnen gerne für Beratungen vor Ort zur Verfügung. Dabei werden die Räumlichkeiten begangen, eine Sicht- und ggfls. Geruchsprüfung vorgenommen und der Analysebedarf und Analysenumfang festgelegt.
Wenn möglich, kann vor Ort die eine oder andere Probenahme direkt zusammen mit der Ortsbegehung erfolgen.
Die Auswertungen der Ergebnisse erfolgen auf Wunsch auch zusammen mit der schriftlichen gutachterlichen Bewertung durch den Sachverständigen.
Darüber
hinaus werden auch Beratungen im Rahmen von Mediationsverfahren oder
von Informationsveranstaltungen angeboten. Zum Thema Innenraumschadstoffe
bieten wir Vorträge an.
Die
Kosten werden je nach Aufwand berechnet.
Sachverständigen-Gutachten
Für eine gutachterliche Tätigkeit steht in unserem Hause ein von der
IHK bestellter und vereidigter Sachverständiger für Innenraum-Schadstoffe
zur Verfügung. Die Kosten werden je nach Aufwand berechnet.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zur arbeitssicherheitstechnischen Beratung von Unternehmen steht in
unserem Hause eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Die
Kosten werden je nach Aufwand berechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Auszug)
Die Untersuchungsbefunde unterliegen der Vertraulichkeit und werden
Dritten nicht zugänglich gemacht. Das Probenmaterial bleibt Eigentum
des Auftraggebers. Werden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen,
so gilt bei in diesem Zeitraum noch untersuchungsfähigen Proben eine
Aufbewahrungsdauer von 3 Monaten als vereinbart. Eine Rücksendung der
Proben innerhalb dieser 3 Monate erfolgt nur gegen Kostenübernahme durch
den Auftraggeber. Für die sachgemäße Entsorgung der Proben können die
Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber
informiert das Labor über besondere Gesundheits- und Umweltgefahren,
die von seinen Proben ausgehen können, soweit diese ihm bekannt sind
oder sein müßten.
Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ausführlich)
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