Arguk Umweltlabor GmbH

Fachliche Stellungnahme

   
Das Siegel ARGUK- geprüft

 

zur

PRESSE-INFORMATION DES

UMWELTBUNDESAMTES

vom 27.03.98 zum Thema

 

"Belastung mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wohnungen mit Parkettböden" / Ergebnisse eines Expertengespräches am 25.03.98 im UBA

Herbert Obenland
ARGUK Umweltlabor, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel
Tel.: 06171 71817; Fax 06171 71804
info@arguk.de

  1. Erhöhte Werte von PAK im Hausstaub wurden nicht nur in früher von US-Streitkräften genutzten Wohnungen gefunden. Allein in den letzten 2 Monaten haben wir in drei Wohnungen aus dem allgemeinen Baubestand ähnlich erhöhte Werte gefunden. Das Problem der erhöhten PAK-Belastung in Wohnungen durch teeröl- und bitumenhaltige Parkettkleber ist ein allgemein vorhandenes.
    Spezifisch für die ehemaligen US-Wohnungen ist, daß es häufig neben der PAK-Belastung noch zu erheblichen Belastungen durch PCB und Pestizide (DDT und Chlorpyrifos) kommen kann.
    Bedauerlicherweise wurde beim Expertengespräch diese Mischexposition nicht thematisiert.

 

  1. Die PAK-Gehalte für Hausstäube und Kleber schwanken tatsächlich in einem weiten Bereich. Eine der Ursachen dafür ist beim Hausstaub sicherlich auch die Art der Probenahme. Die bedeutsamste Ursache dürfte aber in den unterschiedlichen PAK-Gehalten der Kleber und nicht im Unterschied zwischen Staub-Saugen und Staub-Kehren zu suchen sein. Das Absaugen des Bodens kann wohl zur Überschätzung, das Kehren aber auch leicht zur Unterschätzung (Feinstaubverluste !) führen. Uns erscheint der erstgenannte Fehler eher vertretbar zu sein als der letztgenannte.

 

  1. 5 Krebsfälle pro 100 000 Einwohner als zusätzliches PAK-begründetes Krebrisiko ist Kindern in PAK-belasteten Wohnungen allenfalls vorübergehend zuzumuten. Mittel- und langfristig muß auch für sie der allgemeine Risikomaßstab für kanzerogene Stoffe in der Umwelt gelten, der höchstens 1 Krebsfall pro 100 000 Einwohner als Zusatzrisiko akzeptiert. Mittel- bis langfristig ist deshalb nicht ein BaP-Gehalt von 10 mg/kg, sondern ein solcher von maximal 2 mg/kg anzustreben.
    Oberhalb eines BaP-Gehaltes von 10 mg/kg in Hausstaub besteht kurzfristig Minderungsbedarf. Wir sehen weder technische noch organisatorische Hindernisse, die diesem Minderungsbedarf entgegenstehen und in einem weiteren Expertengespräch zunächst diskutiert werden müßten.